USDT-Cashback und sieben Prozent auf Stablecoins: Was das MiCA-Zinsverbot für dich bedeutet
Eine neue Bezahlkarte wirbt mit bis zu zehn Prozent Cashback in USDT und sieben Prozent im Jahr auf das Guthaben. Artikel 50 MiCAR erklärt, warum dir ein in der EU zugelassener Anbieter genau das nicht zahlen darf.

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Seit dem 31. August 2026 wirbt ein weiteres Kartenangebot mit zwei Zahlen, die zusammengenommen aus dem Rahmen fallen: bis zu zehn Prozent Cashback in USDT auf jeden Einkauf und zusätzlich bis zu sieben Prozent im Jahr auf das USDT-Guthaben, das du für die Karte bereithältst. Die kurze Antwort auf die Frage, warum du solche Konditionen bei keinem in der EU zugelassenen Anbieter findest, steht in einem einzigen Artikel der europäischen Kryptoverordnung. Artikel 50 MiCAR untersagt es zugelassenen Anbietern, dir für das Halten eines regulierten Stablecoins irgendetwas zu zahlen. Dieser Text zeigt, was dort im Wortlaut steht, worauf sich das Verbot bezieht, wo seine Grenze verläuft und was du daraus für die Beurteilung eines Kartenangebots ableiten kannst.
Welche Stablecoins in der EU eine MiCA-Zulassung haben und wie sich USDT, USDC, EURC und Co. unterscheiden, zeigt unser Stablecoin-Vergleich.
USDT-Cashback und sieben Prozent Guthabenverzinsung: Was am 31. August 2026 angekündigt wurde
Die Handelsplattform MEXC hat am 31. August 2026 eine Bezahlkarte im Visa-Netz vorgestellt, die MEXC Global Card. Sie ist nach Angaben des Unternehmens zunächst virtuell, lässt sich in Apple Pay und Google Pay hinterlegen und wird aus einem USDT-Guthaben bedient. Der Fachdienst crypto.news, der die Ankündigung am selben Tag gegen 19:12 Uhr UTC ausgewertet hat, nennt drei Stufen: vier Prozent Cashback bei einem monatlichen Deckel von 100 USDT, sechs Prozent bei 300 USDT und zehn Prozent bei 800 USDT. Welche Stufe für dich gilt, hängt nach dieser Darstellung an einem Statuswert des Anbieters, der sich aus Handelsvolumen, Abonnements und erledigten Aufgaben speist.
Dazu kommen die Konditionen, die das Unternehmen in seiner eigenen Mitteilung nennt: keine Ausgabegebühr, keine Jahresgebühr, keine Aufladegebühr, bis zum 30. September 2026 keine Kaufgebühr und danach ein Satz ab einem Prozent. Die Obergrenzen liegen bei 80.000 USDT je Transaktion und einer Million USDT am Tag. Vor der Beantragung verlangt der Anbieter eine erweiterte Identitätsprüfung samt Adressnachweis. Und schließlich das Angebot, um das es in diesem Text vor allem geht: Karteninhaber können USDT in ein flexibles Sparprodukt ohne Bindungsfrist einzahlen, das mit bis zu sieben Prozent im Jahr beworben wird.
Dass Kartenprodukte dieser Art zunehmen, ist belegbar. crypto.news beziffert das monatliche Zahlungsvolumen von Kryptokarten für Juli 2026 auf 759 Millionen US-Dollar, das Zweieinhalbfache des Vorjahreswertes, und ordnet 84 Prozent des erfassten Volumens den beiden Dollar-Stablecoins USDC und USDT zu. Wer sich einen Ueberblick über die Modelle verschaffen will, die in Deutschland tatsächlich erhältlich sind, findet ihn in unserem Vergleich der Krypto-Kreditkarten; die Gebührenstrukturen der einzelnen Anbieter haben wir am 14. August 2026 in einem eigenen Preis- und Funktionsvergleich aufgeschlüsselt.
Artikel 50 MiCAR: Das Zinsverbot für E-Geld-Token im Wortlaut
Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCAR, ist der Rechtsrahmen, unter dem Kryptodienstleister in der Europäischen Union arbeiten. Ihr Artikel 50 trägt die Ueberschrift Verbot der Gewährung von Zinsen und besteht aus drei Absätzen. Absatz 1 lautet im amtlichen deutschen Wortlaut: Abweichend von Artikel 12 der Richtlinie 2009/110/EG gewähren Emittenten von E-Geld-Token keine Zinsen in Bezug auf E-Geld-Token.
Absatz 2 dehnt das auf die Dienstleister aus, also auf Börsen, Verwahrer und Kartenanbieter: Bei der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen im Zusammenhang mit E-Geld-Token dürfen die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen keine Zinsen gewähren.
Der zugelassene Anbieter darf also selbst dann nichts zahlen, wenn er den Token gar nicht ausgibt und ihn lediglich verwahrt oder handelt. Den vollständigen Verordnungstext kannst du bei EUR-Lex nachlesen.
E-Geld-Token erklärt: Was die EU unter einem regulierten Stablecoin versteht
Ein E-Geld-Token ist nach MiCAR ein Kryptowert, der als Tauschmittel dienen soll und dessen Wertstabilität durch die Bindung an genau eine amtliche Währung erreicht wird. Ein Token, der einen Euro oder einen US-Dollar abbilden soll, fällt also in diese Kategorie. Davon zu unterscheiden ist der vermögenswertereferenzierte Token, der seinen Wert an einen Korb aus mehreren Währungen, Rohstoffen oder anderen Kryptowerten koppelt.
Wichtig für das Verständnis des Verbots: Die Regeln in Artikel 50 knüpfen an den regulierten Status an. Sie richten sich an Emittenten, die eine Zulassung in der Union haben, und an Dienstleister, die nach Artikel 59 MiCAR zugelassen sind. Ein Token, der in der EU gar nicht als E-Geld-Token zugelassen ist, wird von dieser Vorschrift nicht unmittelbar erfasst. Genau daran hängt die Einordnung des vorliegenden Falls, und darauf kommt dieser Text weiter unten zurück.
Absatz 3 ist der eigentliche Hebel: Warum auch Prämien und Boni als Zinsen gelten
Wer Absatz 1 und 2 liest, könnte auf die Idee kommen, das Verbot lasse sich durch eine andere Bezeichnung umgehen. Genau das schließt Absatz 3 aus. Er bestimmt, dass für die Zwecke der beiden vorangehenden Absätze alle Vergütungen oder sonstigen Vorteile, die mit der Zeitspanne zusammenhängen, in der ein Inhaber eines E-Geld-Token diesen E-Geld-Token hält, als Zinsen
gelten. Und er zählt ausdrücklich auch Nettovergütungen und Abschläge dazu, die einer Verzinsung gleichkommen, unabhängig davon, ob sie unmittelbar vom Emittenten stammen oder durch Dritte gewährt werden
.
Zwei Konsequenzen folgen daraus. Erstens ist der Name gleichgültig. Ob ein Angebot Zins, Rendite, Reward, Prämie oder flexibles Sparprodukt heißt, entscheidet nicht darüber, ob Artikel 50 greift. Maßgeblich ist, ob der Vorteil an die Haltedauer gekoppelt ist. Zweitens lässt sich das Verbot nicht durch Arbeitsteilung aushebeln. Ein zugelassener Anbieter kann die Zahlung nicht an eine Partnerfirma auslagern und sich darauf berufen, er selbst zahle ja nichts.
Für die Beurteilung eines Kartenangebots ergibt sich daraus eine brauchbare Trennlinie. Ein Cashback, das an einen Umsatz gekoppelt ist, also an das Bezahlen selbst, ist keine Vergütung für die Haltedauer und fällt nach dem Wortlaut nicht unter Absatz 3. Eine Verzinsung des Guthabens, das auf der Karte oder im zugehörigen Sparprodukt liegt, ist genau das Gegenteil. Sie wird allein dafür gezahlt, dass der Token liegen bleibt.
Erwägungsgrund 68: Warum die EU Zinsen auf Stablecoins überhaupt untersagt
Der Gesetzgeber hat seine Absicht selbst aufgeschrieben. Erwägungsgrund 68 der Verordnung nennt als Zweck, das Risiko zu verringern, dass E-Geld-Token als Wertaufbewahrungsmittel verwendet werden
. Dahinter steht eine währungspolitische Ueberlegung: Ein verzinster Dollar-Token wäre ein Sparprodukt in fremder Währung, das sich beliebig skalieren lässt. Wandern große Beträge aus Bankeinlagen in solche Token, verschiebt sich Einlagenvolumen aus dem beaufsichtigten Bankensystem heraus, und im Krisenfall könnte ein Ansturm auf die Rücknahme entstehen, den kein Einlagensicherungssystem abdeckt.
Ein Stablecoin soll nach dieser Logik ein Zahlungsmittel sein und kein Zinsprodukt. Das erklärt, warum das Verbot so weit gefasst ist und warum es keine Bagatellgrenze kennt. Es gibt keinen Satz, unterhalb dessen die Verzinsung eines E-Geld-Token zulässig wäre.

Artikel 40 MiCAR: Dieselbe Regel für vermögenswertereferenzierte Token
Damit keine Lücke entsteht, hat die Verordnung dieselbe Sperre ein zweites Mal formuliert. Artikel 40 trägt die gleiche Ueberschrift und verbietet Emittenten und Dienstleistern die Gewährung von Zinsen im Zusammenhang mit vermögenswertereferenzierten Token. Auch dort gilt die weite Definition: Jede Vergütung, die mit der Haltedauer zusammenhängt, zählt als Zins.
Praktisch heißt das für dich: Es gibt innerhalb des zugelassenen europäischen Rahmens keine Stablecoin-Kategorie, auf die dir ein Anbieter eine laufende Verzinsung zahlen dürfte. Wer in der EU ein solches Angebot sieht, sollte deshalb zuerst fragen, welcher Token gemeint ist und welchen aufsichtsrechtlichen Status der Anbieter hat.
USDT und die EU-Zulassung: Warum dieser Stablecoin nicht unter Artikel 50 fällt
An dieser Stelle wird die Sache genauer, als es die Ueberschriften vieler Beiträge nahelegen. Artikel 50 erfasst E-Geld-Token, also Token mit einer Zulassung nach MiCAR. USDT hat diese Zulassung nicht. Der Emittent Tether hat sie nach übereinstimmender Darstellung mehrerer Fachmedien nicht beantragt, und MiCA-lizenzierte Handelsplätze im Europäischen Wirtschaftsraum führen den Token seit 2026 nicht mehr in ihren Handelspaaren. Kraken, Binance und Bitpanda haben ihre europäischen Angebote entsprechend umgestellt.
Daraus folgt zweierlei. Erstens greift das Zinsverbot des Artikels 50 auf ein Angebot mit USDT nicht unmittelbar, weil der Anknüpfungspunkt fehlt. Zweitens, und das ist die eigentlich nützliche Erkenntnis, ergibt sich daraus eine Faustregel für die Praxis: Ein Anbieter, der innerhalb des europäischen Rahmens arbeitet, kann dir eine laufende Verzinsung auf einen regulierten Stablecoin nicht anbieten. Trifft dich ein solches Angebot trotzdem, dann arbeitet entweder der Anbieter außerhalb dieses Rahmens, oder der Token tut es, oder beides.
Was belegt ist und was Einschätzung bleibt
Belegt ist der Verordnungstext. Artikel 40, Artikel 50 und Erwägungsgrund 68 stehen im Amtsblatt und sind oben wörtlich zitiert. Belegt sind außerdem die Konditionen der Karte, soweit sie das Unternehmen selbst mitgeteilt hat und crypto.news sie nachgezeichnet hat. Belegt ist schließlich, dass USDT keine MiCA-Zulassung als E-Geld-Token hat.
Einschätzung ist die Schlussfolgerung, die dieser Text daraus zieht, nämlich dass ein Renditeversprechen auf einen Dollar-Stablecoin systematisch außerhalb des zugelassenen europäischen Rahmens angesiedelt ist. Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus dem Wortlaut, sie ist aber keine Feststellung über ein einzelnes Unternehmen. Ob ein bestimmter Anbieter in Deutschland tätig werden darf, entscheidet nicht dieser Text, sondern die zuständige Aufsicht. Wir behaupten dazu nichts, und wir haben keine Stellungnahme des Unternehmens eingeholt.
BaFin-Verbrauchermitteilung zu mexc.com: Was die Aufsicht im Oktober 2023 veröffentlicht hat
Eine Tatsache gehört in diesen Zusammenhang, weil sie öffentlich, amtlich und bis heute abrufbar ist. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 17. Oktober 2023 eine Verbrauchermitteilung mit der Ueberschrift mexc.com: BaFin ermittelt gegen MEXC
veröffentlicht. Darin heißt es wörtlich: Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der MEXC. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website mexc.com an.
Die Mitteilung ist bei der BaFin im Wortlaut abrufbar.
Was eine solche Mitteilung besagt und was nicht
Die Einordnung dieser Angabe verlangt Sorgfalt. Die Mitteilung stammt vom Oktober 2023 und beschreibt den Erkenntnisstand der Aufsicht zu diesem Zeitpunkt. Sie bezieht sich auf die Website als Ganzes und nicht auf die Karte, die es damals noch gar nicht gab. Ob sich seither etwas geändert hat, können wir nicht feststellen, und ein laufendes Verfahren ist keine gerichtliche Entscheidung. Was die Mitteilung leistet, ist etwas anderes und für dich Wertvolleres: Sie ist ein Datum, das du selbst nachschlagen kannst, bevor du Ausweisdaten hochlädst. Wie eine solche Warnung zu lesen ist, haben wir am Beispiel einer Wallet-App im Beitrag zur BaFin-Warnung zu NC Wallet ausführlich beschrieben.
Erlaubnis selbst nachschlagen: Unternehmensdatenbank und MiCA-Register
Der Vorgang dauert wenige Minuten und funktioniert bei jedem Anbieter gleich. Die BaFin führt eine Unternehmensdatenbank, in der zugelassene Institute und Kryptowerte-Dienstleister mit Erlaubnisumfang stehen. Daneben veröffentlicht sie ihre Verbrauchermitteilungen zu unerlaubten Geschäften, in denen du nach dem Namen und der Domain suchen kannst. Auf europäischer Ebene führt die ESMA ein Register der zugelassenen Kryptowerte-Dienstleister sowie eine Liste nicht konformer Anbieter.
Zwei Fallstricke solltest du kennen, und beide haben wir bereits ausgezählt. Erstens ist die europäische Warnliste unvollständig: Bei unserer Auswertung am 16. August 2026 stammten von 167 Einträgen 165 aus Italien, und die BaFin war überhaupt nicht vertreten, wie der Beitrag zur EU-Warnliste für Krypto-Anbieter zeigt. Ein fehlender Eintrag ist also kein Gütesiegel. Zweitens ist eine Zulassung nicht dasselbe wie eine Börsenzulassung: Unsere Auswertung des MiCA-Registers vom 6. August 2026 ergab, dass nur 21 von 329 Zulassungen überhaupt den Betrieb einer Handelsplattform umfassen. Die Positivliste ist der bessere Test, und wer von vornherein auf beaufsichtigte Anbieter setzen will, findet die Auswahl in unserer Uebersicht der regulierten Kryptobörsen.
Cashback-Stufen, Deckel und Punktestand: Was der Prozentsatz praktisch wert ist
Ein zweistelliger Cashback-Satz klingt nach viel und ist in der Praxis fast immer weniger, weil drei Begrenzungen zusammenwirken. Die erste ist der monatliche Deckel. Zehn Prozent bei einem Deckel von 800 USDT bedeuten, dass der volle Satz nur bis zu einem Monatsumsatz von 8.000 USDT wirkt; jeder Euro darüber bringt nichts mehr. Auf der Einstiegsstufe mit vier Prozent und 100 USDT Deckel ist die Grenze bereits bei 2.500 USDT Umsatz erreicht.
Die zweite Begrenzung ist die Stufenlogik. Der hohe Satz hängt nach der Darstellung von crypto.news an einem Statuswert, der sich aus Handelsvolumen, Abonnements und erledigten Aufgaben speist. Wer die Karte nur zum Bezahlen nutzt und nicht handelt, landet damit strukturell auf der untersten Stufe. Die dritte Begrenzung ist der Zeitverzug: Die Stufe wird am letzten Tag des Monats festgestellt, ausgezahlt wird am 15. des Folgemonats, und stornierte Einkäufe werden gegengerechnet. Bestimmte Händlerkategorien sind vom Cashback ausgenommen.
Diese Mechanik ist branchenüblich und kein Sonderfall. In unserem Preis- und Funktionsvergleich vom 14. August 2026 trugen die geprüften Kartenmodelle durchweg Deckel, Stufen oder Kopplungen an ein Staking. Der Satz auf der Startseite eines Anbieters sagt deshalb wenig darüber, was am Jahresende auf deinem Konto ankommt.

Visa-Wechselkurs und Fremdwährungsgebühr: Die Kosten, die im Prozentsatz nicht stecken
Eine Karte, die aus einem Dollar-Stablecoin bedient wird, und ein Einkauf, den du in Euro bezahlst, ergeben zwangsläufig eine Währungsumrechnung. Nach der Darstellung von crypto.news gelten dabei die Wechselkurse des Kartennetzes, der Anbieter selbst schlägt nichts auf, Fremdwährungsgebühren nach den Regeln des Kartennetzes können aber anfallen. Diese Kosten stehen selten neben dem Cashback-Satz, wirken aber bei jedem einzelnen Einkauf.
Dazu kommt die Kaufgebühr selbst. Sie entfällt nach Angaben des Unternehmens bis zum 30. September 2026 und beginnt danach bei einem Prozent. Wer die tatsächliche Ersparnis abschätzen will, rechnet deshalb anders herum: Vom Cashback-Satz gehen Kaufgebühr und Umrechnungskosten ab, und das Ergebnis begrenzt der monatliche Deckel. Aus zehn Prozent auf dem Werbebanner wird dabei regelmäßig ein niedriger einstelliger Wert.
Steuer: Warum jede Kartenzahlung aus Krypto eine Veräußerung sein kann
Der Punkt wird bei Kartenangeboten häufig übersehen, und er kann den Cashback rechnerisch auffressen. Bezahlst du mit einer Karte, die aus einem Kryptobestand bedient wird, dann wird dieser Bestand in dem Moment weggegeben. Steuerlich ist das ein Veräußerungsvorgang. Nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes gehören Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern zu den privaten Veräußerungsgeschäften, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Für die Gesamtheit dieser Geschäfte sieht Paragraf 23 Absatz 3 des Gesetzes eine Freigrenze vor.
Praktisch bedeutet das: Wer häufig mit einer solchen Karte bezahlt, erzeugt viele kleine Vorgänge, die einzeln unscheinbar sind und in der Summe erklärungsbedürftig werden. Bei einem Dollar-Stablecoin bleibt der Kursgewinn zwar meist klein, weil der Token einen festen Bezugswert abbilden soll, doch Wechselkursbewegungen zwischen Dollar und Euro schlagen durch. Das Cashback selbst ist ein weiterer Vorgang mit eigener Einordnung. Wie sich solche Vorgänge sauber festhalten lassen, ohne dass du am Jahresende Hunderte Zeilen von Hand rekonstruierst, zeigt unsere Uebersicht der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung; die Einordnung eines konkreten Falls gehört in fachkundige Hände.
Ausgeschlossene Länder und Identitätsprüfung: Was vor der Beantragung passiert
Nach der Darstellung von crypto.news ist die Karte für Personen in den Vereinigten Staaten sowie in China, Indien, Indonesien, der Türkei und Russland nicht verfügbar. Deutschland steht nicht auf dieser Liste. Vor der Beantragung verlangt der Anbieter eine erweiterte Identitätsprüfung samt Adressnachweis.
Was du vor dem Hochladen deiner Ausweisdaten weißt
Diese Reihenfolge ist der Grund, warum die Prüfung aus dem vorletzten Abschnitt vor und nicht nach der Beantragung stattfinden sollte. Eine Identitätsprüfung bedeutet, dass Ausweisbild, Anschrift und Geburtsdatum bei einem Unternehmen liegen. Diese Daten lassen sich nicht zurückholen, und sie sind, wie die Datenabflüsse bei Wallet-Anbietern im August 2026 gezeigt haben, die Grundlage sehr gezielter Betrugsversuche. Wo ein Kartenguthaben technisch tatsächlich liegt und welche Modelle es dafür gibt, haben wir am 30. August 2026 im Beitrag zum Kartenguthaben bei Krypto-Karten aufgeschlüsselt. Wer stattdessen überlegt, einen Teil seines Bestands schlicht zu halten, findet die Marktlage in unserer Bitcoin-Kursprognose.
USDT-Cashback-Karte prüfen: Was du daraus mitnimmst
Drei Schritte, die du in dieser Reihenfolge gehst, bevor du eine Karte mit Stablecoin-Verzinsung beantragst.
- Den Status des Anbieters nachschlagen, bevor du Daten hochlädst. Suche den Namen und die Domain in der Unternehmensdatenbank der BaFin und in ihren Verbrauchermitteilungen, danach im europäischen Register der zugelassenen Dienstleister. Ein fehlender Eintrag auf einer Warnliste beweist nichts; entscheidend ist die Positivliste. Wer von vornherein bei beaufsichtigten Anbietern bleiben will, wählt aus der Uebersicht der regulierten Kryptobörsen.
- Den Renditeteil vom Zahlungsteil trennen. Cashback auf Umsätze und Verzinsung eines Guthabens sind zwei verschiedene Versprechen mit unterschiedlicher Rechtslage. Innerhalb des zugelassenen europäischen Rahmens darf dir niemand eine laufende Verzinsung auf einen regulierten Stablecoin zahlen. Rechne den Cashback zusätzlich auf den Deckel herunter und ziehe Kaufgebühr und Umrechnung ab, bevor du ihn mit den Konditionen im Vergleich der Krypto-Kreditkarten nebeneinanderlegst.
- Die Aufzeichnung einrichten, bevor die erste Zahlung läuft. Jede Kartenzahlung aus einem Kryptobestand ist ein eigener Vorgang mit Datum, Menge und Eurowert. Richte die Erfassung ein, solange es um wenige Zeilen geht, und nicht im Folgejahr; die Werkzeuge dafür stehen in der Uebersicht der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker.
(Stand: 31. August 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
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