Krypto-Gebühren bei Neobrokern: Warum das PFOF-Verbot deine Aktienorder verteuert, deinen Coin-Kauf aber unberührt lässt
Seit dem 2. September verlangt N26 wieder 0,90 Euro pro Aktienorder, während derselbe Anbieter für einen Coin-Kauf 1,5 bis 3,5 Prozent nimmt. Wir haben die Kryptokosten von zehn Anbietern selbst abgerufen und ausgewertet.

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Seit dem 2. September 2026 kostet eine Aktien- oder ETF-Order bei N26 wieder Geld: 0,90 Euro pro Transaktion. Wer im selben Konto einen Coin kauft, zahlt weiterhin zwischen 1,5 und 3,5 Prozent vom Ordervolumen. Bei 1.000 Euro Einsatz sind das 15 bis 35 Euro gegenüber 90 Cent. Der Grund für die Aktiengebühr ist ein europäisches Verbot, das für Kryptowerte schlicht nicht gilt.
Das Verbot heißt Payment for Order Flow, kurz PFOF. Es beschreibt eine Praxis, bei der ein Broker Geld von einem Handelsplatz dafür bekommt, dass er die Aufträge seiner Kunden genau dorthin leitet. Für dich als Anlegerin oder Anleger war das jahrelang der Grund, warum Aktienkäufe bei Neobrokern fast nichts kosteten: Die Rechnung ging an den Handelsplatz, nicht an dich. Seit dem 1. Juli 2026 ist diese Einnahmequelle in Deutschland vollständig verboten, und die Anbieter holen sich das Geld nun direkt bei dir.
Bei Kryptowährungen ändert sich dadurch nichts, weil sie nie unter diese Regel fielen. Genau das macht den aktuellen Moment interessant: Die Aktiengebühr wird zur klar ausgewiesenen Zahl, während die Kryptokosten bleiben, was sie waren, nämlich ein Prozentsatz oder ein Spread, den kaum jemand nachrechnet. Diese Auswertung hat cryptoticker.io am 3. September 2026 selbst erhoben.
Was ist das PFOF-Verbot, und warum gilt es erst seit Juli 2026 vollständig?
Payment for Order Flow ist eine Zahlung eines Handelsplatzes an einen Broker dafür, dass dieser ihm die Kundenaufträge zuleitet. Eingeführt wurde das Verbot mit der Verordnung (EU) 2024/791, dem sogenannten MiFIR-Review. Damit kam in die europäische Finanzmarktverordnung MiFIR ein neuer Artikel 39a. Er untersagt Wertpapierfirmen, für die Weiterleitung von Aufträgen von Kleinanlegern oder professionellen Kunden an einen bestimmten Ausführungsplatz Gebühren, Provisionen oder nichtmonetäre Vorteile von Dritten anzunehmen.
Absatz 2 desselben Artikels enthielt ein eng begrenztes Wahlrecht für die Mitgliedstaaten. Wo PFOF vor dem 28. März 2024 bereits praktiziert wurde, durfte die Praxis gegenüber inländischen Kunden übergangsweise bis zum 30. Juni 2026 weiterlaufen. Deutschland war der einzige Mitgliedstaat, der davon Gebrauch machte; das Bundesfinanzministerium hat das am 21. März 2024 in einer eigenen Pressemitteilung begründet. Der deutsche Sonderweg endete am 1. Juli 2026.
Für die Broker war das ein einschneidender Umbau. Eine Einnahmequelle, die den kostenlosen Aktienhandel überhaupt erst getragen hatte, fiel ersatzlos weg. An ihre Stelle treten Ordergebühren, Abomodelle, Spreads und die Zinsmarge auf Kundenguthaben. N26 ist nicht der erste Anbieter, der reagiert, aber der erste, bei dem sich der Effekt so sauber neben den Kryptopreisen desselben Hauses beobachten lässt.
Warum das PFOF-Verbot deinen Coin-Kauf nicht erfasst
Artikel 39a MiFIR gilt für Wertpapierfirmen und für Finanzinstrumente im Sinne der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Aktien, ETFs, Anleihen und Derivate fallen darunter. Der direkte Kauf einer Kryptowährung fällt nicht darunter, weil Kryptowerte in der EU seit 2024 einem eigenen Regelwerk unterliegen, der Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCA.
Diese Trennung ist keine Formalie, sondern hat einen unmittelbaren Preiseffekt. Der Gesetzgeber hat für Wertpapiere eine Vergütungsform verboten, die dazu führte, dass Anleger nicht erkennen konnten, wer eigentlich woran verdient. Für Kryptowerte gibt es diese Vorschrift nicht. Ein Anbieter darf seine Kryptomarge weiterhin so ausgestalten, wie er möchte, solange er die MiCA-Vorgaben zur Preistransparenz einhält.
Die BaFin hat am 22. Juli 2026 eine Aufsichtsmitteilung zum Umgang mit dem PFOF-Verbot veröffentlicht, Nummer 05/2026 (WA), gültig bis zum 30. Juni 2029. Die Kanzleianalysen dazu heben einen Satz besonders hervor: Eine bloße Umbenennung eines Zahlungsstroms nimmt diesen nicht aus dem Anwendungsbereich von Artikel 39a Absatz 1 MiFIR heraus. Die Aufsicht schaut also auf den wirtschaftlichen Gehalt, nicht auf das Etikett. Kryptowerte erwähnt die Mitteilung nach der uns vorliegenden Auswertung nicht, was zur Systematik passt, denn es handelt sich um eine Wertpapieraufsichtsmitteilung.
N26 im Direktvergleich: 0,90 Euro für die Aktie, bis zu 3,5 Prozent für den Coin
Auf der Aktienseite von N26 steht der Satz, dass Kauf und Verkauf von Aktien, ETFs und ETCs über die App 0,90 Euro pro Transaktion kosten. Kontomodelle mit Beitrag bekommen ein Freikontingent: N26 Go nennt drei kostenlose Trades pro Monat, N26 Metal zehn. Diese Freitrades gelten ausdrücklich nur für Aktien, ETFs und ETCs. Sparpläne bleiben davon unberührt.
Auf der Kryptoseite desselben Anbieters steht eine andere Rechnung. Bitcoin kostet 1,5 Prozent pro Transaktion, andere Coins 2,5 Prozent, besonders wenig gehandelte Werte 3,5 Prozent. Metal-Kunden erhalten einen Rabatt von 0,5 Prozentpunkten auf alle Transaktionsgebühren, allerdings begrenzt auf 5.000 Euro Handelsvolumen pro Kalendermonat. Darüber gilt wieder der reguläre Satz. Der Mindestbetrag liegt bei einem Euro je Kauf und Verkauf.
Bemerkenswert ist eine Fußnote auf der Kryptoseite: Die Gebühren und Preise der Kryptowährungen werden nicht von N26 festgelegt, sondern durch die Bitpanda Asset Management GmbH. N26 tritt hier als Vermittler eines Partnerangebots auf. Für dich als Kunde ändert das an der Zahl nichts, es erklärt aber, warum die beiden Preismodelle im selben Haus so unterschiedlich aussehen: Es sind zwei verschiedene Geschäfte mit zwei verschiedenen Regelwerken.
Wenn du wissen willst, wie sich diese Konstruktion gegen spezialisierte Anbieter schlägt, hilft ein Blick in unseren Vergleich der besten Krypto-Broker, der die Kostenmodelle nebeneinanderstellt.

Eigene Erhebung: So haben wir zehn Anbieter geprüft
Um die Größenordnung belastbar zu machen, haben wir am 3. September 2026 die öffentlichen Preis-, Gebühren- und Produktseiten von zehn Anbietern abgerufen, die deutschen Privatkunden den Kauf von Kryptowährungen ermöglichen, und ausgewertet, ob und wie sie die Handelskosten dort beziffern. Geprüft wurden N26, BISON, finanzen.net zero, Kraken, justTRADE, Bitpanda, Trade Republic, Scalable Capital, Bitvavo und Coinbase.
Das Ergebnis in einem Satz: Fünf der zehn Anbieter nennen ihre Kryptohandelskosten auf einer frei zugänglichen Seite mit konkreten Zahlen, fünf tun das auf den von uns abgerufenen Seiten nicht.
Die fünf Anbieter mit öffentlich bezifferten Kryptokosten
- justTRADE: 0,125 Prozent vom Ordervolumen zuzüglich Handelsplatzspread. Die Höhe des Spreads wird auf der Seite nicht beziffert.
- finanzen.net zero: 1 Prozent Provision. Für Trades unter 500 Euro Ordervolumen kommt ein Mindermengenzuschlag von 1 Euro hinzu. Ein zusätzlicher, nach eigener Darstellung reduzierter Spread wird erwähnt, aber nicht in Zahlen ausgedrückt.
- Kraken: 1 Prozent auf Sofort- und wiederkehrende Käufe, 1,5 Prozent auf individuelle Orders. Im Orderbuch der Pro-Oberfläche gelten in der untersten Stufe 0,40 Prozent für Maker und 0,80 Prozent für Taker.
- BISON: keine Ordergebühr, stattdessen ein anteiliger Spread von durchschnittlich 1,25 Prozent bei Bitcoin und Ethereum und durchschnittlich 1,75 Prozent bei allen übrigen Kryptowährungen. Sofortige Einzahlungen per SEPA-Instant, Kreditkarte oder Wallet kosten zusätzlich 2,49 Prozent des Betrags.
- N26: 1,5 Prozent für Bitcoin, 2,5 Prozent für andere Coins, 3,5 Prozent für besonders wenig gehandelte Werte, jeweils gesetzt von der Bitpanda Asset Management GmbH.
Was offen bleibt
Bei fünf Anbietern kamen wir auf dem gewählten Weg nicht an eine bezifferte Angabe. Die deutsche Preisseite von Bitpanda nennt eine Gebühr von 1 Euro pro Trade für Aktien und Aktienbruchteile, für den Kryptokauf aber keine Zahl. Die Preisübersicht von Trade Republic und die Gebührenseite von Bitvavo antworten zwar technisch, liefern die Tabellen aber erst nach Ausführung von Skripten im Browser und blieben für unseren Abruf leer. Die Preisseite von Scalable Capital leitete auf eine Anmeldeseite um. Coinbase beantwortete unsere Abrufe der deutschen Preis- und Hilfeseiten mit dem Statuscode 403, blockte also den automatisierten Zugriff; im Browser sind diese Seiten normal erreichbar.
Zu Trade Republic kursieren in mehreren Fachportalen übereinstimmend eine Fremdkostenpauschale von 1 Euro je Kryptoorder plus ein variabler Spread. Wir führen diese Angabe hier ausdrücklich als Fremdangabe und nicht als eigenes Messergebnis, weil wir sie nicht an der Primärquelle bestätigen konnten. Für die Auswertung unten bleibt sie deshalb außen vor.
Diese Lücke ist selbst ein Befund. Bei jedem Anbieter, dessen Aktiengebühr wir binnen Sekunden fanden, stand die Kryptogebühr entweder gar nicht oder deutlich versteckter. Die Euro-Zahl für die Wertpapierorder ist zum Werbeargument geworden, der Prozentsatz für den Coin nicht.
Was 1.000 Euro Ordervolumen bei welchem Anbieter kosten
Prozentsätze lassen sich schlecht vergleichen, solange sie abstrakt bleiben. Deshalb hier dieselben Angaben, gerechnet auf einen einzelnen Kauf über 1.000 Euro. Alle Werte stammen aus den oben genannten, am 3. September 2026 abgerufenen Seiten.
- justTRADE: 1,25 Euro zuzüglich des nicht bezifferten Handelsplatzspreads
- Kraken Pro, unterste Stufe, Taker: 8,00 Euro
- finanzen.net zero: 10,00 Euro
- Kraken, Sofortkauf in der App: 10,00 Euro
- BISON, Bitcoin oder Ethereum: rund 12,50 Euro über den durchschnittlichen Spread
- N26, Bitcoin: 15,00 Euro
- BISON, übrige Kryptowährungen: rund 17,50 Euro
- N26, andere Coins: 25,00 Euro
- N26, besonders wenig gehandelte Werte: 35,00 Euro
Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Wert dieser Aufstellung liegt der Faktor 28. Zum Vergleich: Dieselben 1.000 Euro in einen ETF investiert kosten bei N26 seit dem 2. September genau 90 Cent. Die Zahl ist deshalb so aussagekräftig, weil sie beim selben Anbieter, in derselben App und am selben Tag gilt.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens sind Spreads keine festen Gebühren; BISON weist ausdrücklich Durchschnittswerte aus, die sich je nach Marktlage und Ordergröße ändern. Zweitens sagt der reine Handelspreis nichts über die Gesamtkosten. Wer seine Coins später auf eine eigene Wallet überträgt, zahlt zusätzlich Auszahlungs- und Netzwerkgebühren, die wir in einer gesonderten Auswertung zu Auszahlungsgebühren aufgeschlüsselt haben.
Spread statt Gebühr: Warum Kryptokosten schwerer zu erkennen sind
Der Spread ist die Differenz zwischen dem Preis, zu dem ein Anbieter kauft, und dem Preis, zu dem er verkauft. Er erscheint auf keiner Abrechnung als eigener Posten. Du siehst nur einen Kurs, und dieser Kurs enthält die Marge bereits. Genau darin liegt der Unterschied zur Ordergebühr, die als Zahl in deiner Abrechnung steht und die du im Jahresrückblick summieren kannst.
Für die Steuererklärung ist diese Unterscheidung relevant. Handelsgebühren erhöhen als Anschaffungsnebenkosten deine Anschaffungskosten und mindern damit den steuerpflichtigen Gewinn. Ein Spread hingegen steckt bereits im Anschaffungskurs und taucht nirgends gesondert auf. Wie du beides sauber erfasst, haben wir in einem eigenen Leitfaden zur Erfassung von Kryptogebühren beschrieben; die Werkzeuge dafür findest du in unserem Überblick zu Steuer- und Portfolio-Tools.
Ein zweiter Effekt kommt hinzu. Wer den Spread nicht als Kosten wahrnimmt, handelt häufiger. Bei einem Anbieter mit 2,5 Prozent Marge kostet jeder Umschichtungsvorgang aus einem Coin in einen anderen den Satz zweimal, einmal beim Verkauf und einmal beim Kauf. Fünf solcher Wechsel im Jahr summieren sich auf einen zweistelligen Prozentsatz des eingesetzten Kapitals, ohne dass je eine Rechnung kam.

Musst du der neuen Gebühr zustimmen, und was passiert sonst?
Die N26-Änderung ist an eine geänderte Vertragsbedingung geknüpft, der Kundinnen und Kunden aktiv zustimmen müssen. Die Gebühr greift also nicht automatisch mit einer Vertragsverlängerung. Ein festes Ablaufdatum für diese Zustimmung nennen die uns vorliegenden Darstellungen nicht.
Praktisch heißt das: Wenn dir in deiner Banking-App ein Hinweis auf geänderte Konditionen begegnet, ist das der Vorgang, um den es hier geht. Lies dabei nach, welche Produktgruppen die Änderung erfasst. Im Fall N26 sind es Aktien, ETFs und ETCs, nicht der Kryptohandel, dessen Konditionen unverändert weitergelten.
Die Umstellung betrifft im Übrigen nicht nur einen Anbieter. Das PFOF-Verbot gilt seit dem 1. Juli 2026 für alle in Deutschland ansässigen Wertpapierfirmen. Dass die Reaktionen zeitversetzt kommen, liegt an den unterschiedlichen Vertragsfristen und Preisverzeichnissen, nicht an unterschiedlichen Regeln.
Sparplan statt Einzelkauf: Wo die Pauschale entfällt
Ein Detail geht in der Debatte um Ordergebühren regelmäßig unter: Sparpläne sind bei vielen Anbietern von den neuen Pauschalen ausgenommen. Bei N26 bleiben Sparpläne für Aktien und ETFs kostenlos, während der Einzelkauf 0,90 Euro kostet. Auch bei Trade Republic entfällt die Fremdkostenpauschale nach Unternehmensangaben im Sparplan.
Für Kryptowerte ist das Bild uneinheitlicher, weil dort ohnehin prozentual abgerechnet wird und eine Pauschale, die entfallen könnte, oft gar nicht existiert. Wo ein Anbieter einen Kryptosparplan ohne Aufschlag anbietet, ist das trotzdem ein handfester Kostenvorteil gegenüber vielen kleinen Einzelkäufen mit Mindermengenzuschlag. Welche Anbieter das anbieten und zu welchen Konditionen, führen wir im Überblick zum Bitcoin-Sparplan.
Die Faustregel für dich lautet: Prüfe, ob deine regelmäßigen Käufe als Sparplan laufen können. Bei einer Pauschale ist der Unterschied zwischen Sparplan und Einzelkauf schnell dreistellig im Jahr, wenn du monatlich mehrere Positionen bedienst.
Was Anleger jetzt konkret prüfen sollten
Der Anlass dieses Textes ist eine Gebührenänderung bei einem einzelnen Anbieter. Der Befund dahinter ist allgemeiner: Bei Wertpapieren zwingt europäisches Recht die Anbieter inzwischen dazu, ihre Vergütung offenzulegen und direkt beim Kunden zu erheben. Bei Kryptowerten gibt es diesen Zwang in dieser Form nicht, und die Kosten liegen um ein Vielfaches höher.
Daraus folgt keine Empfehlung gegen einen bestimmten Anbieter. Ein Anbieter mit höherer Marge kann für dich trotzdem der richtige sein, wenn du dort ohnehin dein Konto führst, kleine Beträge kaufst und den Aufwand eines zweiten Zugangs scheust. Bei 50 Euro im Monat ist der Unterschied zwischen 1 und 2,5 Prozent gerade einmal 75 Cent. Bei 1.000 Euro im Monat sind es 180 Euro im Jahr, und dann lohnt der Wechsel.
Rechne deshalb mit deinen eigenen Beträgen, nicht mit den Beispielzahlen aus einer Tabelle. Die entscheidende Größe ist dein jährliches Handelsvolumen multipliziert mit der Differenz der Prozentsätze, und diese Rechnung passt auf einen Bierdeckel.
Krypto-Gebühren prüfen: Was du daraus mitnimmst
- Schau nach, was dein Kryptokauf tatsächlich kostet. Öffne die Preisseite deines Anbieters und suche gezielt nach dem Prozentsatz oder dem Spread für Kryptowerte, nicht nach der Ordergebühr für Aktien. Findest du keine Zahl, ist das bereits ein Hinweis. Eine Einordnung der gängigen Modelle findest du im Krypto-Broker-Vergleich.
- Rechne deinen Jahresbetrag aus. Multipliziere dein geplantes Jahresvolumen mit dem Prozentsatz deines Anbieters und mit dem eines günstigeren. Liegt die Differenz über dem Aufwand eines zweiten Zugangs, lohnt der Schritt zu einer spezialisierten Plattform. Die regulierten Anbieter für den deutschen Markt stehen im Vergleich der Krypto-Börsen.
- Erfasse Gebühren und Spread getrennt. Handelsgebühren erhöhen deine Anschaffungskosten und mindern den steuerpflichtigen Gewinn, ein Spread erscheint nirgends als Posten. Wer beides sauber dokumentiert, spart bei der Steuererklärung Zeit und Geld; passende Werkzeuge stehen im Überblick zu Krypto-Steuer-Tools.
(Stand: 3. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
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